Sehr geehrte Kunden,
wir haben eine Unstimmigkeit in der EG-Erklärung bei den von 2014 bis heute produzierten Geräten VAS6316, VAS6302, VAS6303 und VAS6304 festgestellt.
Da es sich um einen rein formellen Aspekt handelt, ist die Sicherheit der Maschinen und die wesentliche Übereinstimmung mit den geltenden einschlägigen Rechtsnormen in keiner Weise gefährdet.
Sie können eine Überprüfung und Behebung der Unstimmigkeit durchführen lassen, wenn Sie uns
- das Modell des Geräts und
- die Seriennummer
Anschließend erhalten Sie per E-Mail die aktualisierten Unterlagen.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Nexion SpA