Genehmigt durch den Verwaltungsrat von Nexion S.p.A. 1. Geltungsbereich des Verhaltens-/Ethikkodexes Der vorliegende Verhaltenskodex (oder Ethikkodex) enthält alle, die Unternehmenspolitik zum Ausdruck bringenden Grundprinzipien, nach denen sich das Verhalten der Geschäftsführer, Wirtschaftsprüfer, Führungskräfte und aller Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten oder Lieferanten (Unternehmenssubjekte) richten soll. Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Regeln sehen als grundlegende Voraussetzung die Einhaltung aller Gesetzesvorschriften und ein ethisch korrektes und faires Verhalten aller Unternehmenssubjekte und all derjenigen vor, die aus irgendeinem Grund für das Unternehmen - auch nur gelegentlich - arbeiten, und dies unter Berücksichtigung des Inhalts der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001. Mit dieser Verordnung wurde eine neuartige Form der quasi-strafrechtlichen Verantwortung für Unternehmen in unsere Rechtsordnung eingeführt, wenn Verstöße in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil begangen werden. Ferner legt die Verordnung ein besonders strenges Strafsystem für verurteilte Unternehmen fest, sieht aber auch vor, dass der in ein wirksames Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell eingebettete Ethikkodex eine schützende Wirkung zugunsten dieser Unternehmen entfalten kann. Nexion S.p.A. hielt es für angebracht, ein Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell auszuarbeiten. Diese Tätigkeit führte zur Überarbeitung der innerbetrieblichen Organisationsabläufe, ausgehend von den am stärksten verwundbaren Bereichen, und zur Festlegung von Aufsichtsorganen mit Kontroll- und Überwachungsaufgaben sowie die Anwendung dieses Verhaltenskodex, dessen Einhaltung als wesentlicher Bestandteil der von allen Unternehmenssubjekten (Geschäftsführer, Beauftragten, Wirtschaftsprüfer, Führungskräfte, Angestellte, Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden) zu beachten ist. Der vorliegende Ethikkodex ist als Referenzmodell für alle Personen gedacht, die in den verschiedenen Aufgabebereichen von Nexion S.p.A. tätig sind und dabei ihre Verhaltensweisen den Grundsätzen der Loyalität und Ehrlichkeit anpassen. MISSION VISION Die Werte eines Unternehmens stellen sein Versprechen an den Markt, an die Aktionäre und an die Menschen dar. Sie kommen in den ethischen Grundsätzen, in den Arbeitsmethoden, im Kommunikationsstil, im Verhalten der Führungskräfte und Mitarbeiter zum Ausdruck. Die Werte von Nexion S.p.A. sind die von den Gründern gewollten Werte: Sie existieren, sind sichtbar seit Nexion gegründet wurde und spielen eine bedeutende Rolle im Erfolg des Unternehmens. Es ist notwendig, dass diese Werte im täglichen Verhalten lebendig und konkret bleiben.
1) Alle, wie oben definierten, Unternehmenssubjekte müssen bei der Ausführung ihrer Aufgaben die Grundsätze der Korrektheit, des guten Glaubens, der Transparenz, der Treue und Loyalität sowohl gegenüber Kollegen als auch gegenüber Dritten, mit denen sie in Kontakt kommen, einhalten. 2) Kein Unternehmenssubjekt darf im Namen oder im Auftrag des Unternehmens oder in eigenem Namen den bei Personen, Unternehmen oder Einrichtungen angestellten oder von ihnen beschäftigten Personen Geld, Güter, Dienstleistungen oder Vorteile jeglicher Art anbieten, um eine Handlung oder Tatsache im Interesse des Unternehmens zu veranlassen, zu entlohnen, zu verhindern oder anderweitig zu beeinflussen. 3) Keinem Unternehmenssubjekt ist es gestattet, Geld, Güter, Dienstleistungen oder Vorteile jeglicher Art von Lieferanten oder Kunden, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit, seiner Person oder anderweitig mit der Unternehmenstätigkeit stehen, zu erbitten oder anzunehmen. 4) Die Bestimmungen der Punkte 2 und 3 gelten für die Beziehungen mit privaten und öffentlichen Personen, Unternehmen oder Einrichtungen in Italien und im Ausland. 5) In Abweichung von den Bestimmungen der Punkte 2 und 3 sind kleine Geschenke oder Gefälligkeiten zulässig, sofern sie den örtlichen Gepflogenheiten entsprechen und nicht gesetzlich verboten sind. Derartige Ausnahmen müssen ausdrücklich vom Aufsichtsorgan genehmigt werden. 6) Kein Unternehmenssubjekt ist befugt, im Auftrag des Unternehmens Finanzierungen oder Beiträge an Parteien, Organisationen oder politische Anwärter zu gewähren. 7) Bei der Erfüllung der oben erwähnten Treue- und Loyalitätspflichten muss jedes Unternehmenssubjekt von der Ausführung irgendwelcher Tätigkeiten absehen, die darauf abzielen, in irgendeiner Weise Interessen zu verfolgen, die mit denen des Unternehmens in Konflikt stehen. 8) Alle Unternehmenssubjekte haben es zu unterlassen, vertrauliche Nachrichten oder Informationen zum eignen Nutzen oder Nutzen Dritter zu verbreiten oder zu verwenden, die mit den Unternehmenstätigkeiten in Zusammenhang stehen, und dies insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Vertraulichkeit als grundlegendes Asset des Unternehmens gegenüber den Kunden zu betrachten ist. 9) Die in den Punkten 2, 3, 6, 7 und 8 verbotenen Tätigkeiten dürfen auch nicht in indirekter Form ausgeführt werden (zum Beispiel durch Berater, Familienmitglieder oder Mittelspersonen). Des Weiteren sind alle Tätigkeiten untersagt, die in irgendeiner Art und Weise (zum Beispiel Sponsern, Beauftragungen, Beratungen, Werbung) dieselben, in den Punkten 2, 3, 6, 7 und 8 verbotenen Zwecke haben.
Unumgängliches Prinzip des Unternehmens Nexion S.p.A. ist die Beachtung der geltenden Gesetze und Vorschriften in allen Ländern, in denen es tätig ist, und daher ist jeder Arbeitnehmer des Unternehmens zu deren Einhaltung verpflichtet. Diese Verpflichtung muss auch für Berater, Lieferanten, Kunden und alle, die Beziehungen mit dem Unternehmen haben, gelten: Das Unternehmen wird keine Beziehung mit jemandem aufnehmen oder fortsetzen, der nicht die Absicht hat, diesen Grundsatz zu befolgen. Die Arbeitnehmer von Nexion S.p.A. müssen die Gesetze und daraus herrührenden Verhaltensweisen kennen; im Falle von Zweifeln, wie vorzugehen ist, muss das Unternehmen seine Beschäftigten auf angemessene Art und Weise informieren. Zu diesem Zweck wird Nexion S.p.A.ein geeignetes Programm zur Ausbildung und fortwährenden Bewusstmachung in Bezug auf die Problematiken des Ethikkodexes gewährleisten. Alle Geschäftsvorgänge und Transaktionen müssen ordnungsgemäß registriert, genehmigt, überprüfbar, folgerichtig und angemessen sein. Alle Handlungen und Geschäftsvorgänge von Nexion S.p.A. bedürfen der Registrierung des Entscheidungs- und Abwicklungsverfahrens. Für jede Handlung muss eine angemessene Dokumentation vorhanden sein, um jederzeit Kontrollen durchführen zu können, die die Merkmale und Beweggründe der Handlung belegen und Auskunft darüber geben, wer die Handlung genehmigt, durchgeführt, aufgezeichnet und überprüft hat. Bei den Beziehungen mit der Öffentlichen Verwaltung ist es nicht zulässig, italienischen und ausländischen Führungskräften, Beauftragten oder Beamten oder ihren Verwandten Geld oder Geschenke anzubieten, ausgenommen es handelt sich um Geschenke bescheidenen Werts, die den örtlichen Gepflogenheiten entsprechen und nicht gesetzlich verboten sind. Als Bestechungsvorgänge betrachtet werden sowohl direkt an italienische Einrichtungen und ihre Beschäftigten vorgenommene, rechtswidrige Zahlungen, als auch rechtswidrige Zahlungen, die durch Personen vorgenommen werden, die im Auftrag dieser Einrichtungen in Italien und im Ausland agieren. Es ist verboten, irgendwelche Gegenstände, Dienstleistungen, Leistungen oder Begünstigungen von hohem Wert im Zusammenhang mit irgendwelchen Beziehungen mit der Öffentlichen Verwaltung anzubieten oder anzunehmen. Wenn geschäftliche Verhandlungen, Anfragen oder Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung im Laufen sind, darf das zuständige Personal nicht versuchen, die Entscheidungen der Gegenpartei, einschließlich derjenigen der Beamten, die im Auftrag der öffentlichen Verwaltung verhandeln oder Entscheidungen treffen, missbräuchlich zu beeinflussen. Im besonderen Fall der Teilnahme an einer Ausschreibung der Öffentlichen Verwaltung ist unter Einhaltung des Gesetzes und der ordnungsgemäßen Geschäftspraktik zu handeln. Sollte sich Nexion S.p.A. eines Beraters oder „dritten” Subjekts zur Vertretung vor der Öffentlichen Verwaltung bedienen, ist dafür zu sorgen, dass gegenüber dem Berater und seinem Personal oder gegenüber einem “Dritten” dieselben Richtlinien angewandt werden, die für die Arbeitnehmer des Unternehmens gelten. Im Falle von geschäftlichen Verhandlungen, Anfragen oder geschäftlichen Beziehungen mit der Öffentlichen Verwaltung ist es zu vermeiden, Geschenke anzubieten oder zu liefern; und es ist auch nicht zulässig, vertrauliche Informationen zu erbitten oder zu erlangen, die die Rechtschaffenheit oder den Ruf beider Parteien beeinträchtigen könnten. Ferner verpflichtet sich Nexion S.p.A., sich bei den Beziehungen mit der Öffentlichen Verwaltung nicht durch einen Berater oder “Dritten“ vertreten zu lassen, falls Interessenkonflikte entstehen könnten.
Die Unternehmenssubjekte dürfen keine Verhaltensweisen annehmen, an ihnen mitwirken oder sie veranlassen, die zwar keine der oben erwähnten Straftatbestände darstellen, aber potenziell zu solchen werden können, oder Handlungen, die das Begehen solcher Straftaten begünstigen können. a) Vermeidung, so weit wie möglich, von Risiken. b) Bewertung von Risiken, die nicht vermieden werden können. c) Risikoabwehr an der Quelle. d) Anpassung der Arbeit an den Menschen, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeits- und Produktionsmethoden, um vor allem monotone und sich wiederholende Arbeiten zu erleichtern und die Auswirkungen dieser Arbeiten auf die Gesundheit zu verringern. e) Berücksichtigung des Stands der technischen Entwicklung. f) Ersetzung dessen, was gefährlich ist, durch das, was ungefährlich oder weniger gefährlich ist. g) Planung der Vorbeugung mit dem Ziel, ein kohärentes Ganzes zu schaffen, das die Arbeitsorganisation, die Arbeitsbedingungen, die sozialen Beziehungen und den Einfluss der Faktoren der Arbeitsumwelt in ein und dieselbe Technik integriert. h) Bevorzugung kollektiver Schutzmaßnahmen anstelle von individuellen Schutzmaßnahmen. i) Erteilung zweckdienlicher Anweisungen an die Arbeiter. Das gesamte Unternehmen, sowohl auf leitender als auch auf operativer Ebene, muss sich an diese Grundsätze halten, insbesondere wenn es darum geht, Entscheidungen oder Wahlen zu treffen und diese anschließend umzusetzen. 13) Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit müssen die Unternehmenssubjekte jegliche Situation von Interessenkonflikten, d. h. jegliche Tätigkeit, vermeiden, bei der ein anderes Interesse als das des Unternehmens verfolgt wird oder bei der der Unternehmensvertreter persönlich, für eigene Rechnung oder im Auftrag Dritter, Geschäftsmöglichkeiten des Unternehmens nutzt. Jedes Unternehmenssubjekt, das glaubt, sich in einem Interessenkonflikt in Bezug auf das Unternehmen zu befinden, muss der Opportunität entsprechend unverzüglich die Führungsspitze des Unternehmens, in dem er seine Tätigkeit ausübt, oder das Aufsichtsorgan, darüber informieren, wobei die Sondervorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs wirksam bleiben. 14) Die Unternehmenssubjekte und anderen Personen oder Einrichtungen, die objektiv die Möglichkeit haben, Entscheidungen des Unternehmens zu beeinflussen, müssen es unbedingt vermeiden, ihre Position auch nur stillschweigend dazu zu nutzen, Entscheidungen zugunsten von Verwandten, Freunden und Bekannten für rein persönliche Zwecke jeglicher Art zu beeinflussen. 15) Für alles, was in den vorstehenden Artikeln nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf das geltende Recht verwiesen. 1. Geltungsbereich des Verhaltens-/Ethikkodexes Der Verhaltens-/Ethikkodex ist ausnahmslos für alle Unternehmenssubjekte und all diejenigen bestimmt, die direkt oder indirekt, ständig oder zeitweise Verhältnisse oder Beziehungen mit den Gesellschaften des Konzerns eingehen und zur Verfolgung von Zielen tätig sind. Alle Unternehmenssubjekte sind zur Einhaltung des vorliegenden Verhaltens-/Ethikkodexes verpflichtet, wobei dieser Aspekt von grundlegender Bedeutung zur Verfolgung eines ethisch verantwortungsvollen Produktionsmodells zu betrachten ist. Die Unternehmenssubjekte von Nexion S.p.A. sind verpflichtet, die Vorschriften zu kennen, diesen zuwiderhandelnde Verhaltensweisen zu unterlassen, sich zwecks Aufklärungen oder Anzeigen an den Vorgesetzten oder an das zuständige Aufsichtsorgan zu wenden, mit den Einrichtungen zusammenarbeiten, die für die Überprüfung von Verstößen zuständig sind, und das Bestehen eines Ethikkodexes nicht vor den Kollegen zu verheimlichen. Bei den geschäftlichen Beziehungen müssen die Gegenparteien über die bestehenden Verhaltensvorschriften informiert sein und diese einhalten. Die Verletzung der Regeln des Verhaltens-/Ethikkodexes bedingt nicht nur die Anwendung des in dem von Nexion S.p.A. angewandten Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell vorgesehenen Strafsystems, sondern kann zum Verlust des Treueverhältnisses zwischen dem Unternehmen und dem Unternehmenssubjekt, das den Verstoß begangen hat, führen, mit Rechtsfolgen hinsichtlich der Bindung mit dem Unternehmen. Die Einhaltung der Vorschriften des Verhaltens-/Ethikkodexes ist als wesentlicher Bestandteil der Vertragsverpflichtungen aller Beschäftigten im Sinne des Art. 2104 des ital. Bürgerlichen Gesetzbuches zu betrachten. Durch seine Unternehmenssubjekte verpflichtet sich Nexion S.p.A., mit den Justizbehörden zusammenzuarbeiten, um eine Unternehmenskultur zu fördern, die von Bewusstsein für bestehende Kontrollen und einer auf Ausübung der Kontrolle orientierten Gesinnung geprägt ist. Ferner verpflichtet sich Nexion S.p.A., den Verhaltenskodex eingehend zu untersuchen und zu aktualisieren, um ihn der Entwicklung der Sensibilität und der für den Kodex relevanten Vorschriften anzupassen. Insbesondere ist die Geschäftsleitung verpflichtet, den Ethikkodex zu beachten, wenn sie Projekte, Maßnahmen und Investitionen des Unternehmens vorschlägt und durchführt, und die Verwaltungsratsmitglieder müssen sich bei der Festlegung von Unternehmenszielen von seinen Grundsätzen leiten lassen. Personen, die mit Verantwortung verbundene Stellen bei Nexion S.p.A. innehaben (Spitzensubjekte), sind verpflichtet, ein Beispiel für ihre Beschäftigten zu sein, diese zur Einhaltung des Verhaltens-/Ethikkodexes anzuleiten und die Beachtung der Vorschriften zu fördern. Ferner müssen sie dem zuständigen Organ alle nützlichen Informationen über eventuelle Mängel der Kontrollen, verdächtige Verhaltensweisen usw. mitteilen und die Kontrollsysteme der eigenen Funktion gemäß Anweisung dieses Organs ändern. 2. Einrichtung des mit der Überwachung beauftragten Aufsichtsorgans
3. Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den “Stakeholdern“ Nexion S.p.A. wendet die in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze auf die Beziehungen mit den “Stakeholdern” an, d. h. Subjekte, die mit dem Unternehmen in Kontakt kommen und eigenständige Interessen haben, die zu respektierten und wertzuschätzen sind. Diese Kategorie umfasst die Aktionäre, Mitarbeiter-Arbeitnehmer, Kunden, die Gemeinschaft und den Markt. Bei den Beziehungen mit den Aktionären verpflichtet sich Nexion S.p.A., den unterschiedlichen Kategorien von Aktionären dieselben Bedingungen zu gewähren und die Anwendung verschiedenartiger Behandlungen zu vermeiden. Hinsichtlich der Ausführung der Unternehmenstätigkeiten räumt Nexion S.p.A. den Mitarbeitern und Arbeitnehmern eine primäre Rolle ein und fördert das Eingehen von Beziehungen auf Grundlage von gegenseitigem Vertrauen, Loyalität und Chancengleichheit sowie Wertschätzung der Fachkompetenz jedes Mitarbeiters. Nexion S.p.A. billigt und schützt die Rechte der Arbeiter, insbesondere in Sachen Gesundheit und Sicherheit der Arbeitsplätze. Was die Beziehungen mit den Kunden anbetrifft, bringt Nexion S.p.A. hochwertige Produkte auf den Markt, die den Markterfordernissen entsprechen, um auf qualifizierte und fachkundige Art und Weise den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Als Beitrag zur Entwicklung der sozialen Gemeinschaft, in der das Unternehmen Nexion S.p.A. tätig ist, wertschätzt es die Menschen, die Forschung und Innovation sowie das soziale, bildende und kulturelle Wachstum; ferner garantiert es volle Zusammenarbeit und Transparenz bei den Beziehungen mit den öffentlichen Behörden im In- und Ausland. Nexion S.p.A. fördert die Entwicklung von Formen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Aus diesem Grund fördert Nexion S.p.A., auch wenn es die Bezugsnormen nicht verlangen, die Anwendung umweltverträglicher Produktionssysteme, um die Umweltauswirkung der Produktionstätigkeit zu begrenzen, vorausgesetzt, dass dieses Ziel in finanzieller und betrieblicher Hinsicht vertretbar ist. Die korrekte und transparente Information ist eine unabdingbare Voraussetzung; Nexion S.p.A. ist sich der Bedeutung bewusst, die diese Tätigkeit, insbesondere den Stakeholdern, Dritten und dem Markt gegenüber, einnimmt. Die dem Markt und den Anlegern übermittelten Informationen sind von Korrektheit und Klarheit geprägt. Nexion S.p.A. verpflichtet sich zu einer möglichst transparenten Kommunikation in den Werbekampagnen sowie in den Handbüchern und anderen Kommunikationsmitteln (einschließlich Produktschildern, Prospekten und Gebrauchsanweisungen) und verwirft Kommunikationen, die nicht transparent, ethisch und korrekt sind. Beim Ausüben seiner Tätigkeiten wendet Nexion S.p.A. die durch die soziale Unternehmensverantwortung auferlegten Verhaltensweisen an, die auf Etablierung einer nachhaltigen Entwicklung abzielen, die verträglich mit der Einhaltung der Rechte aller Stakeholder ist, einschließlich Wahrung der Umwelt. Diese Zielsetzungen werden bei der Ausführung von Aktionen berücksichtigt, indem alle Nachhaltigkeitsparameter zum Erreichen des Ziels angewendet werden. In diesem Sinne werden gleiche Verhaltensweisen gegenüber allen Einrichtungen, mit denen wirtschaftliche und allgemeine Beziehungen bestehen, gefördert und angespornt. Bei den geschäftlichen Beziehungen von Nexion S.p.A. müssen die Mitarbeiter und Beschäftigten des Unternehmens die im vorliegenden Verhaltenskodex enthaltenen Werte beachten. Bei Vorliegen eines Interessenkonfliktes beachten die Beschäftigten, dass alle im Auftrag des Unternehmens getroffenen unternehmerischen Entscheidungen auf beste Interessen des Unternehmens ausgerichtet sein müssen. Aus diesem Grund sind die Arbeitnehmer und anderen Subjekte des vorliegenden Kodexes verpflichtet, jegliche Konfliktsituation zwischen den Interessen des Unternehmens und den persönlichen Interessen wie Gesellschaftsverhältnisse mit den Lieferanten, Kunden, Mitbewerbern usw., und alle möglichen Situationen, in denen das Bestehen eines persönlichen Interesses die Entscheidungen des Unternehmens beeinflussen könnte, zu vermeiden. Das Bestehen etwaiger Interessenkonflikte muss unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten mitgeteilt werden. Um solche Situationen zu vermeiden, ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, der Personalleitung das Bestehen einer Arbeitstätigkeit mit anderen Subjekten oder das Vorhandensein von - auch nur abstrakten - wirtschaftlichen-finanziellen Interessen mitzuteilen, die sein Verhalten bei der Arbeitsausübung für das Unternehmen gegenüber gewissen dritten Subjekten beeinflussen können. 6. Werbung und Beziehungen mit den Medien Bei den inner- und außerbetrieblichen Kommunikationen besteht Nexion S.p.A. auf Klarheit, Korrektheit und Transparenz. Die Inhalte können vom Leiter der externen Kommunikationen durch Pressemitteilungen, Vorträge oder andere, genehmigte Formen verbreitet werden. Den zuständigen Aufsichtsbehörden oder dem Markt dürfen die Informationen nur mittels speziell vom Unternehmen beauftragten Beschäftigten vorgelegt werden; die Daten müssen deutlich sein und unverzüglich eingereicht werden. Vertrauliche Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, die zuständigen Stellen des Unternehmens haben dies genehmigt. Bei der Ausarbeitung von Werbekampagnen und Verbreitung von Informationen über die vom Unternehmen hergestellten Waren in der Öffentlichkeit muss sich Nexion S.p.A. vergewissern, dass die verbreiteten Daten richtig und konform mit den geltenden Vorschriften sind. Das Unternehmen verhindert die Veröffentlichung irreführender und unwahrerer Informationen. 7. Anzeige von Verletzungen des Verhaltens-/Ethikkodexes Etwaige Anzeigen in Bezug auf nicht dem Ethikkodex entsprechende Verhaltensweisen können über die folgenden Kanäle auf Grundlage der angegebenen Verfahren erfolgen:
Der zur Verwaltung der Anzeigen befugte, interne Ansprechpartner verfolgt deren Bearbeitung gemäß den Bestimmungen der Gesetzesverordnung Nr. 24/2023. Die zuständigen Einrichtungen legen die zu treffenden Maßnahmen gemäß den geltenden Vorschriften und des vom Unternehmen eingeführten Disziplinarsystems fest, sorgen für dessen Umsetzung und teilen das Ergebnis dem Aufsichtsorgan mit. Der zur Verwaltung der Anzeigen befugte Ansprechpartner, internes Mitglied des Aufsichtsorgans, teilt den für die Verhängung der Strafen zuständigen Subjekten die von den Unternehmenssubjekten begangenen Verstöße mit und schlägt das Ergreifen geeigneter Disziplinarmaßnahmen vor. 8. Kommunikation und Verbreitung des Verhaltenskodexes Nexion S.p.A. verpflichtet sich, eine angemessene Kenntnis des Verhaltens-/Ethikkodexes zu fördern und ihn mit allen als geeignet erachteten Mitteln (auch über die eigene Website) durch spezielle, zweckdienliche Kommunikationstätigkeiten bei den betroffenen Subjekten zu verbreiten. Nexion S.p.A. sorgt für ein angemessenes Schulungsprogramm und ständiges Bewusstsein für die im Ethikkodex enthaltenen Werte. 9. Verletzung des Verhaltenskodexes Die während der Erfüllung des Arbeitsverhältnisses zu befolgenden Pflichten umfassen auch die im vorliegenden Verhaltenskodex enthaltenen Bestimmungen. Die Verletzung dieser Bestimmungen (sowie der im Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell enthaltenen Vorschriften) kann als Verstoß gegen die vom Arbeitsvertrag vorgesehenen Verpflichtungen betrachtet und als Disziplinarvergehen geahndet werden, das den geltenden Vorschriften entsprechend bestraft werden kann. Die im vorliegenden Kodex enthaltenen Bestimmungen sind auch für dem Unternehmen gegenüber dritte Subjekte (z. B. Lieferanten,Vertretern, usw.) bindend. Die Verletzung des Kodexes seitens dieser Subjekte kann als Nichterfüllung des Vertrages betrachtet werden und als solche die Auflösung der mit Nexion S.p.A. bestehenden Verträge rechtfertigen. |